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Medienmitteilung
Dübendorf, 26. Oct 2023

Neue Züchtungsverfahren bei Pflanzen: Bundesrat zaudert bei der künftigen Regulierung

Dübendorf, 26. Oktober 2023 – Die vom Bundesrat in Aussicht gestellten Lösungsansätze zur Regulierung der neuen Pflanzenzüchtungsverfahren könnten strenger ausfallen als der Vorschlag der EU-Kommission. Der Verein «Sorten für morgen» fordert eine breitere Auslegeordnung und offensivere Vorschläge.

Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2023 eine Aussprache über eine risikobasierte Regulierung für Neue Züchtungsverfahren (NZV) durchgeführt. Der Verein «Sorten für morgen» nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat das Potenzial der NZV grundsätzlich erkannt hat. Umso bedauerlicher ist, dass die Palette der angekündigten Lösungsansätze sehr schmal ausfällt und dass einer davon sogar hinter den Vorschlag der EU-Kommission zurückfällt. Der Bundesrat will sodann Mehrwerte kumulativ für die Landwirtschaft, die Konsumenten und die Umwelt verlangen. Damit missachtet er den Auftrag des Gesetzgebers (Art. 37a Abs. 2 Gentechnikgesetz), welcher einen solchen Mehrwert alternativ für die Landwirtschaft, die Konsumenten oder die Umwelt verlangt.

Mit einer strengeren Regulierung als die EU und einem überfrachteten Anforderungskatalog gerät die Schweiz auf diesem Gebiet vollends ins Hintertreffen. Zudem drohen neue, massive Handelshemmnisse gegenüber unseren Handelspartnern. So werden beispielsweise die heimischen, mittelständischen Züchtungsorganisationen, die ständig und unkompliziert eine Vielzahl von Pflanzen mit dem Ausland austauschen, einkreuzen und im Feld testen, mit zusätzlichen Vorschriften auf mit NZV verbesserte Pflanzen verzichten müssen. Dieses Zurückbleiben treibt uns zunehmend in die Abhängigkeit internationaler Saatgutkonzerne. Das ist in Anbetracht der grossen Herausforderungen der Land- und Ernährungswirtschaft sehr bedauerlich und schadet dem Forschungsstandort und dem Werkplatz Schweiz.

Der Verein «Sorten für morgen» fordert deshalb:

  • eine Regulierung, die nicht hinter den Auftrag des Gesetzgebers zurückfällt.
  • eine breite, wissenschaftsbasierte Auslegeordnung und ehrgeizige Ansätze seitens des Bundesrates, die sich auch an liberalen Regimes wie jenem des Vereinigten Königreichs orientieren. Dieses bietet forschungsfreundlichere Rahmenbedingungen als jenes der EU.
  • eine generelle Anerkennung von künftigen EU-Zulassungen nach dem Äquivalenzprinzip.

 

Rückfragen:
Dr. Jürg Niklaus, Präsident
Tel.: 044 545 25 00

 

Mitglieder des Vereins «Sorten für morgen» sind (in alphabethischer Reihenfolge):
Berner Bauern Verband, Blueberry Schweiz AG, Coop Genossenschaft, Delley Samen und Pflanzen AG, Denner AG, fenaco Genossenschaft, IG Dinkel, IP-Suisse, Konsumentenforum (kf), Migros-Genossenschafts-Bund (MGB), Schweizer Obstverband (SOV), Schweizerischer Getreideproduzentenverband (SGPV), Schweizer Saatgutproduzenten-Verband (swisssem), Schweizer Vereinigung für Samenhandel und Sortenschutz (Swiss-Seed), Swiss Convenience Food Association (scfa), Swisscofel, Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP), Verein Rheintaler Ribelmais, Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten (VSF), Vereinigung Schweizer Kartoffelproduzenten (VSKP).